Urteil Hildemar Jacob Baumeister GmbH – Geschaeftsfuehrer Hildemar Jacob
Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Hildemar Jacob Baumeister GmbH – BGH vom 17.6.1977 – Az. D 164 tB 1196/12
Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Hildemar Jacob Baumeister GmbH einem Geschäftspartner Meinhart Peters Psychologische Beratung GmbH ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.
In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Meinhart Peters Psychologische Beratung GmbH), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Hildemar Jacob Baumeister GmbH nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Hildemar Jacob Baumeister GmbH nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.
Urteil des BGH vom 17.6.1977
Aktenzeichen: u 56 oX 6869/13
ZInsO 2010, 53123